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Rein redaktionell. Falls es möglich ist, ein eigenes Kapitel Tierschutz ins Programm zu bringen(was wichtig wäre, da das natürlich eine Aufwertung der Thematik ist), wäre ein Querverweis auf die Seite Landwirtschaft/ Tiere hilfreich, das erspart Suchen und Blättern. Wähleranalysen zeigen, dass Programme meist quergelesen werden und Interessierte ihre Themen über Stichworte suchen, das sollte gerade bei einem so langen Programm nicht nerven, sondern so praktisch wie möglich sein.
Begründung ad 2 zu Tierversuchen
An vielen Universitäten sind in den FB Medizin, Biologie, Tiermedizin Tierversuche, worunter auch Übungen an eigens für diesen Zweck getöteten Tieren zu verstehen sind, Pflicht. Auch in Pharmazie, Psychologie und Agrar-/ Ernährungswissenschaften, gibt es mitunter Praktika mit Tierversuchen. Wer aus Gewissensgründen die Teilnahme verweigert, bekommt keinen Leistungsnachweis und kann das Studium nicht erfolgreich absolvieren. Das gleiche gilt in der Ausbildung zu/m TierpflegerIn, zur medizinisch-, veterinärmedizinisch- oder biologisch-technischen AssistentIn. Seit es Tierversuche im Studium gibt, gibt es aber auch Widerstand dagegen. Weltweite Protestwellen gab es vor allem in den 1990er Jahren, teilweise verweigerten ganze Kursgruppen die Teilnahme am Tierverbrauch, vor Gericht erstritten Studierende ihr Recht auf Gewissensfreiheit. Parallel dazu wurden durch moderne Technologien moderne tierversuchsfreie Lehrmethoden entwickelt. Als Konsequenz verzichteten zunehmend Universitäten insbesondere im Fachbereich Humanmedizin auf Tierverbrauch. Gerade Studierende, die sich auf dem Gebiet qualifizieren, werden auch später einen innovativeren Zugang zu alternativen Forschungsmethoden haben als zur Methode des Tierversuchs als State of the Art. Das Recht auf Gewissensfreiheit war und ist ein wichtiges grünes Thema . Wir haben die Studierenden immer bei ihrem Anliegen unterstützt.
Kommentare
Philipp Bruck:
Elvira Schioeberg:
Der Bund hat über das Hochschulrahmengesetz Möglichkeiten. Es regelt auch die Zulassung zum Studium und der Bund wird(im Rahmen der sog. „Gemeinschaftsaufgaben“ GG) im Einvernehmen mit den Ländern auf dem Gebiet der wissenschaftlichen Forschungsvorhaben an den Hochschulen (Art. 91b Abs. 1 Nr. 2 GG) tätig. Als wir in Hessen bei der Novellierung des Hessischen Hochschulgesetzes einen entsprechenden Absatz einfügen konnten, meinten unsere Fraktionsjuristen Rupert,unser grüner Justizminister, es sei sattelfester, rechtssystematisch und juristisch fester im HRG. Tatsächlich wurde der Passus von der nächsten Regierung entfernt. Unter rotgrün im Bund hieß es dann, sorry, das HRG würder über kurz oder lang sowieso im Rahmen der Föderalismusreform gestrichen. Ist aber nicht so, denn es exisitert mit den o.g. Kompetenzen immer noch. Ich würde es für wichtig halten, im digitalen Zeitalter mal vom TV als Methode in der Ausbildung wegzukommen und den Studierenden, ohne dass sie sich individuell jeweils ihr Recht per Gerichtsverfahren erkämpfen müssen, alternative Methoden und einen innovativn, humaneren Zugang im Rahmen der Forschung anzubieten, sie nicht über die jahrhundertealte Tradition TV und Tierverbrauch per Zwang zu "sozialisieren" und abzustumpfen.
Eine zweite Möglichkeit wäre über die angesprochene Novelle des TschG ein Verbot des Tierverbrauchs in der Ausbildung. Seit 2002 kann neben GG Gewissensfreiheit auch noch GG Tierschutz argumentativ unterstützen.