Es ist zwar wichtig und richtig artspezifische Bedürfnisse bzgl. Tier- und Artenschutz zu berücksichtigen. Diese können aber nicht in Begriffen wie Exoten, Haustiere usw. verallgemeinert werden, weil sie eben von Art zu Art unterschiedlich sind. Eine ungleiche Behandlung von Exoten, allgemein wildlebenden Arten und/oder Haustieren, die sich eben wissenschaftlich nicht begründen lässt, würde gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen. Eine Positivliste wird höchstwahrscheinlich vor dem Europäischen Gerichtshof scheitern, weshalb eine Ankündigung im Wahlprogramm ohne rechtliche Prüfung auf Umsetzbarkeit nicht sinnvoll ist. Der Import wildgefangener Tiere ist zu regulieren, aber mal abgesehen von einem weiterhin notwendigen Import zu Forschungs- und Schutzzwecken (Aufbau Erhaltungszuchtprogramme, evtl. auch Umsiedlung zur Anpassung an den Klimawandel), fehlen erst einmal Alternativen zu den nachhaltigen Nutzungskonzepten, die eben oft auf einem Handel mit wild lebenden Pflanzen und Tieren basieren.
Antrag: | Wir sorgen für echten Tierschutz und ein Ende der Tierquälerei |
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Antragsteller*in: | Stefan Hintsche (München KV) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 21.04.2017, 15:35 |
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