Antrag: | Grüne Eckpunkte für die Gemeinsame Agrarpolitik der EU nach 2020 (NICHT für das Wahlprogramm) |
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Antragsteller*in: | Jasmin Zöllmer (Berlin-Neukölln KV) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 12.04.2017, 16:14 |
Ä5 zu _GAP: Grüne Eckpunkte für die Gemeinsame Agrarpolitik der EU nach 2020 (NICHT für das Wahlprogramm)
Antragstext
Von Zeile 1 bis 2 einfügen:
Wir Grüne stehen für konsequenten Umwelt-, Tier- und Klimaschutz und kämpfen für gute Qualität der Böden, sauberes Wasser und reine Luft. Wir machen uns stark für den
Wir Grüne stehen für konsequenten Umwelt-, Tier- und Klimaschutz und kämpfen für gute
Qualität der Böden, sauberes Wasser und reine Luft. Wir machen uns stark für den
Schutz der Arten, die auf unserem Planeten leben. Auf diese Grundlage beruht
Grüne Agrarpolitik. Verbraucher*innen sind auf gesunde und bezahlbare
Nahrungsmittel angewiesen und Bäuer*innen in Europa wie in anderen Ländern auch
auf faire Bedingungen am Markt. Daher brauchen wir eine global gerechte
Agrarwende hin zu einer ökologischen europäischen Landwirtschaft, die die
Vielfalt der Regionen Europas berücksichtigt. Wir wollen eine konsequente
Umsetzung der 17 Ziele der Agenda 2030 der UNO (Sustainable Development Goals).
Insbesondere ist die Umsetzung der Ziele nachhaltige Landwirtschaft,
verantwortungsvoller Konsum und das Leben auf dem Land für eine europäische
nachhaltige und faire Landwirtschaft wichtig.
Wir streiten seit langem dafür, bestehende Spielräume für die Agrarwende im
Rahmen der Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) auf
mitgliedsstaatlicher Ebene auszunutzen. Für die GAP nach 2020 fordern wir eine
ziel- und leistungsorientierte Förderpolitik, die mit Instrumenten des
Fachrechts, der Marktordnung und der Handelspolitik abgestimmt ist. Solch eine
Neuausrichtung der GAP muss die gesamte Wertschöpfungskette von den
landwirtschaftlichen Vorstufen über die Produktion, den Handel und die
Verarbeitung bis hin zu den Verbraucher*innen in den Blick nehmen. Unser agrar-
und ernährungspolitisches Ziel ist es, alle Menschen mit gesunden Lebensmitteln
zu versorgen, die Grenzen unseres Planeten zu respektieren und dabei regionale
Wirtschaftspotentiale hier wie außerhalb der EU zu entwickeln.
Europas gemeinsame Agrarpolitik wurde eingeführt, um unter anderem eine stabile
Versorgung mit bezahlbaren Lebensmitteln sicherzustellen. Seit 2003 werden 70
Prozent der GAP-Subventionen, also rund 40 Milliarden, über die so genannte 1.
Säule als pauschale Flächenprämie an die Betriebe ausgeschüttet. Diese
leistungsungebundenen Zahlungen belohnen lediglich Besitz und Größe und
verstärken so das ‚Wachsen oder Weichen‘ in der Landwirtschaft. Durch das
sogenannte Greening wurde zwar ein Teil der Zahlungen seit 2013 an
Umweltleistungen gekoppelt, die Anforderungen wurden jedoch im Zuge der
Verhandlungen stark aufgeweicht. Die anderen 30 Prozent des GAP-Budgets werden
als leistungsgebundene 2. Säule für Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen
Raumes und für Klima-, Tier-, Arten- oder Naturschutz verwendet. So entspricht
die 2. Säule stärker dem Grundsatz ‚öffentliches Geld für öffentliche Güter‘.
Diese Gelder müssen im Gegensatz zu den Direktzahlungen der 1. Säule durch die
Bundesländer kofinanziert werden.
Auch nach der GAP-Reform von 2013 gingen der dramatische Strukturwandel hin zu
immer weniger und immer größeren Betrieben und das Höfesterben in der
bäuerlichen Landwirtschaft weiter. Die Ausrichtung der GAP auf
Kostenführerschaft und Export erwies sich als Sackgasse für viele Betriebe.
Zudem zeigte sich, dass die Maßnahmen zum Schutz des Klimas, des Bodens, der
Gewässer und der Arten bei weitem nicht ausreichen. Denn Billigessen ist nur an
der Kasse billig. Die Folgekosten der fortschreitende Intensivierung der
Landwirtschaft etwa durch Trinkwasseraufbereitung, Sanierung von Gewässern,
Naturschutzmaßnahmen zum Ausgleich für die schwindende Artenvielfalt oder Kosten
im Gesundheitssystem, tragen nicht die Verursacher*innen sondern die öffentliche
Hand. Somit zahlen Steuerzahler*innen dreifach für Lebensmittel: An der
Ladentheke, durch Steuergelder im Rahmen der GAP und durch Steuergelder für die
externalisierten Kosten industrieller Landwirtschaft. Viele kleine Betriebe
hingegen können im Wettbewerb mit der Agrarindustrie oft nicht mithalten –
obwohl sie produzieren, was europäische Verbraucher*innen zunehmend nachfragen:
regional, saisonal oder bio.
Die gemeinsamen Herausforderungen der EU wie beispielsweise die Bekämpfung der
Jugendarbeitslosigkeit und der Brexit, durch den die EU einen Nettozahler
verlieren wird, erhöhen den Druck auf den EU-Haushalt und somit auch den Druck
zu Ausgabenkürzungen im Agrarhaushalt. Für uns ist aber klar: Die europäische
Agrarwende braucht die Unterstützung der öffentlichen Hand - allerdings anders
als bisher. Landwirt*innen sollen vergütet werden - wenn sie gesellschaftliche
Ziele umsetzen, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen. In einer Politik
unter dieser Prämisse kann die klassische Agrarförderung als unkonditionierte
Leistung nicht erhalten bleiben. Um die GAP neu zu legitimieren, soll sie
folgende Eckpunkte umfassen.
Zehn Eckpunkte für die GAP nach 2020
1. Schutz der Artenvielfalt, Gewässer und Böden
Monokulturen, Pestizide, ein zu hoher Nährstoffeinsatz, schwere Geräte auf den
Äckern und Flächenverbrauch bedrängen unsere Natur besorgniserregend. Die Zahl
an ausgestorbenen und bedrohten Arten hat dramatische Ausmaße angenommen.
Bisherige Bemühungen um Greening, Förderung von Blühstreifen,
Fruchtfolgeauflagen oder integrierter Pflanzenschutz wurden regelmäßig soweit
aufgeweicht, dass die Maßnahmen nicht den notwendigen Erfolg gezeigt haben. Eine
Ökologisierung der Landwirtschaft soll grundlegende Zielsetzung der GAP sein,
damit unsere Landschaft nicht weiter in Schutz- und Schmutzgebiete auseinander
driftet. Landwirtschaftliche Flächen müssen gleichzeitig Lebensraum für Vögel,
Insekten und Wildkräuter sein. Maßnahmen zum Erhalt und Verbesserung der
natürlichen Bodenfruchtbarkeit und Gewässerreinhaltung müssen honoriert werden.
Es müssen deutliche Regeln für den Verzicht auf Pestizide, für weniger
Nährstoffeinsatz, Fruchtfolgen und natürliche Flächen wie zum Beispiel
Gewässerrand- oder Blühstreifen sowie Hecken gesetzt werden.
2. Klimaschutz
18 Prozent der durch den Menschen verursachten Treibhausgase werden in der
Landwirtschaft erzeugt. Die industrielle Tierhaltung verursacht große Mengen
klimaschädlicher Gase wie Lachgas und Methan. Zudem setzen großflächige
Urwaldabholzung für Futtersoja und Palmöl, die Zerstörung von Moorböden und der
Einsatz von synthetischem Stickstoffdünger in der Agrarwirtschaft große Mengen
an Treibhausgasen frei. Politisch muss deshalb die gentechnikfreie
Futtermittelerzeugung vor Ort, der Schutz von Wäldern, Mooren und
klimaschützender Ackerbau ohne CO2-intensive Inputs unterstützt werden. Eine
artgerechte Haltung und Fütterung - allen voran die Weidehaltung - von Tieren
ist nicht nur tiergerechter, sondern auch klimaschonender. Massentierhaltung
muss beendet werden. Die Tierhaltung muss flächengebunden an die naturräumlichen
Voraussetzungen angepasst werden - dort, wo das Futter von weit her gekarrt
werden muss, sollten weniger Tiere gehalten werden.
3. Tierschutz
Die rasante Veränderung landwirtschaftlicher Betriebe hat in den letzten
Jahrzehnten zu großem Tierleid geführt. Es sind Haltungsformen und Zuchtlinien
entstanden, die ethisch nicht tolerierbar sind. Zudem wird die Erhaltung
vielfältiger und regional angepasster Tierrassen, der Beitrag von Tieren zu
Kulturlandschaften und die biodiversitätsfördernde und besonders tiergerechte
Beweidung nicht ausreichend honoriert. Den Umbau zu einer gesellschaftlich
akzeptierten Tierhaltung soll ein besonderes Augenmerk eingeräumt werden. Wir
fordern deshalb, die GAP-Mittel verstärkt für den Umbau der Tierhaltung und die
Honorierung von besonders artgerechten und biodiversitätsfördernden
Haltungsformen einzusetzen. Für ein tiergerechtes Umbauprogramm müssen über die
GAP hinaus auch Gelder auf nationaler Ebene generiert werden, um die Veränderung
bei tierhaltenden Betrieben als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu
bewerkstelligen.
4. Ausbau ökologischer Landwirtschaft
Wir wollen den ökologischen Landbau fördern. Denn die ökologische Landwirtschaft
erfüllt durch ihr Kreislaufdenken und ihren Verzicht auf Pestizide und
Kunstdünger den höchsten Standard im Hinblick auf den Schutz von Wasser, Boden,
Luft und Klima. Biolebensmittel weisen zudem deutlich weniger Rückstände von
Pestiziden und Antibiotika auf und sind daher gesünder. Dieser Goldstandard muss
besonders gefördert werden, denn er ist Vision, Vordenker und Innovator für eine
vielfältige und nachhaltige Land- und Lebensmittelwirtschaft. Durch gezielte
Hilfen soll die Zahl von Biobetrieben maßgeblich gesteigert werden.
5. Zukunft der Arbeit in der Landwirtschaft
Ausdrücklich räumen wir der Arbeit in der Landwirtschaft einen besonderen
Stellenwert ein. Denn die ökologische Verantwortung für die Natur, die
ökonomische Verantwortung für den Lebensunterhalt und die regionale
Verantwortung der Vertriebswege stellen hohe Anforderungen. Kleinere Betriebe
wirtschaften zwar nicht automatisch ökologischer, erfüllen so aber wichtige
Funktionen für ländliche Räume. Wir wollen die Vielfalt der Betriebe erhalten
und die Betriebe unterstützen, die durch eine ökologische Anbauweise und durch
artgerechte, kreislaufbasierte Tierhaltung die Umwelt schützen, anstatt sie zu
belasten. Der bäuerliche Beruf soll wieder eine Zukunftsperspektive auch für den
Nachwuchs werden.
Aufwendige, bürokratische Anträge und eine ungebundene Flächenprämie helfen
großen, intensiven Betrieben. Daher ist es besonders wichtig, die bürokratischen
Anforderungen der Gelder der 2. Säule zu senken, um Naturschutzmaßnahmen
beispielsweise auch in Mittel- und Osteuropa leichter umsetzbar zu machen.
Naturschutz wird auch dann eher umgesetzt, wenn die Pacht für die Flächen
niedrig ist. Dem widerspricht aber die Logik der 1. Säule, die die Pachten
derzeit in die Höhe treibt. Für eine zukunftsfähige Landwirtschaft muss die
Gemeinsame Marktordnung eine zentralere Position im Rahmen der GAP einnehmen und
wirksame Kriseninstrumente zum Beispiel zur Mengenregulierung bei
Milchmarktkrisen beinhalten. Diese sozial- und agrarpolitische Maßnahmen
betreffen die gesamte Wertschöpfungskette, in der Bäuer*innen gegenüber dem
vorgelagerten Bereich, der Lebensmittelverarbeitung und dem Handel sowie der
Aufbau lokaler Märkte gestärkt werden müssen.
6. Wissenschaft, Beratung, Bildung und Information
Für die Entwicklung hin zu einer ökologischen und artgerechten Landwirtschaft
müssen Wissenschaft und Forschung viel mehr auf den Schutz von Boden, Wasser,
Artenschutz, Klima und Tiere abzielen. Dazu muss die Forschungsförderung auf
diese Fragestellungen ausgerichtet und der Wissenstransfer in die Praxis
gewährleistet werden. Eine fortschrittliche nachhaltige Landwirtschaft kann nur
durch umfassende Beratung entlang der gesamten Wertschöpfungskette erreicht
werden. In Ausbildung und Studium muss der ökologischen Landwirtschaft sowie
agroökologischen Wirtschaftsweisen einen wesentlich höheren Stellenwert
eingeräumt werden. Das Wissen über landwirtschaftliche Produktionsprozesse und
über gesunde Ernährung nimmt ab und damit auch die Wertschätzung von
landwirtschaftlicher Arbeit und Erzeugnissen. Eine umfassende Ernährungsbildung
in Kitas und Schulen kann die Menschen bei der Entscheidung für das richtige
Lebensmittel unterstützen.
7. Regionale Wirtschaft in ländlichen Regionen
Viele ländliche Regionen Europas stehen durch den Strukturwandel in der
Landwirtschaft vor großen Herausforderungen. Qualifizierte Arbeitsplätze gehen
zunehmend verloren, junge Menschen zieht es in die Städte und ganze Landstriche
drohen zu veröden. Andere ländliche Regionen Europas wie beispielsweise Teile
Rumäniens und Bulgariens besitzen noch viel Entwicklungspotential in der
Landwirtschaft. Um ländlichen Regionen hier Perspektiven zu eröffnen, müssen die
Gelder der GAP auch dazu beitragen, regionale Wirtschaftspotentiale zu
entwickeln. So kann etwa die Gründung von Regionalmarken Verbraucher*innen für
den heimischen Markt gewinnen. Wichtig dafür sind jedoch hohe Standards, damit
Verbraucher*innen bei Regionalität auf gute Qualität und ökologische Erzeugung
schließen können. Ein Schwerpunkt soll dabei auf dem Auf- und Ausbau regionaler
Wertschöpfungsketten, regionaler (Direkt-)Vermarktung und handwerklicher
Lebensmittelverarbeitung liegen. Wie die aktuellen positiven Entwicklungen in
der Biobranche und bei den Direktvermarktern zeigen, hat Grüne Politik hier
schon Gewinner erzeugt. Neue Modelle der Stadt-Land-Kooperationen wie die
solidarische Landwirtschaft oder Ernährungsräte können jungen Menschen auf dem
Land eine Zukunft eröffnen und Menschen in der Stadt regionale Lebensmittel
liefern. Wir wollen den ländlichen Raum bei der Wertschöpfung der
Lebensmittelbranche maßgeblich beteiligen und ländliche Räume mit ihren
spezifischen Traditionen und Kulturlandschaften unterstützen.
8. Transparente Kennzeichnung
Wir wollen eine bessere Kennzeichnung von Lebensmitteln, um die Agrarwende zu
beschleunigen. Das Bio-Siegel bietet eine eindeutige Orientierung an der
Ladentheke, die die ökologische Landwirtschaft unterstützt. Wir fordern nach
diesem Vorbild eine transparente und eindeutige Kennzeichnung für alle
Lebensmittel, die Verbraucher*innen Klarheit über Herkunft und Herstellungsweise
der Produkte bringt. In ganz besonderem Maße gilt dies für den Bereich der
verarbeiteten Produkte: Hier müssen klare Herkunftskennzeichnungen und
eindeutige Angaben zur Art der Erzeugung her, damit Verbraucher*innen eine
bewusste Kaufentscheidung treffen können. Damit schaffen wir mehr Transparenz,
mehr Konsumentensouveränität und auch mehr Lebensmittelsicherheit. Dabei sollen
kleinere Betriebe nicht mehr belastet werden als hochtechnisierte Großbetriebe.
Wir wollen eine verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung schaffen und setzen uns
ein für eine klarere Kennzeichnung von veganen und vegetarischen Lebensmitteln.
Zur Agrarwende gehört für uns auch, die Lebensmittelverschwendung entlang der
gesamten Warenkette durch verbindliche Ziele ebenso wie die Verpackungsflut
begrenzen.
9. Agenda 2030 und SDG 2 konsequent umsetzen
Das Menschenrecht auf Nahrung muss global gesichert werden. Die globale
Agrarwende und der Kampf gegen Hunger und Mangelernährung weltweit gehören
zusammen gedacht. Denn die intensive europäische Landwirtschaft hat enorme
Auswirkungen auf die Ernährungssicherung und die Ernährungssouveränität in den
Ländern des globalen Südens. Entsprechend darf auch die GAP dem Grundsatz-
Artikel 208 im Vertrag von Lissabon nicht widersprechen. Was durch
Entwicklungsprogramme in anderen Ländern aufgebaut wird, darf nicht durch die
negativen Folgen anderer Politikbereiche wieder zurück geworfen werden. Egal ob
Saatgut, Düngemittel oder Pestizide - immer weniger Konzerne bestimmen in immer
größerem Maße den Agrarsektor. Das schadet sowohl bäuerlichen Betrieben hier in
Europa als auch Kleinbäuer*innen weltweit. EU-Agrarprodukte zu Dumpingpreise
dürfen nicht die Märkte Afrikas, Asiens und Latein-Amerikas überfluten und so
die Lebensgrundlage von Millionen von Menschen zerstören. Unsere im Überschuss
hergestellten billigen Lebensmittel zwingen bei uns und in anderen Ländern
Bäuer*innen zur Betriebsaufgabe oder nehmen ihnen zumindest Entwicklungschancen.
Unser Überschuss wird zudem auf Kosten der Ressourcen und der Fläche in den
Ländern des globalen Südens produziert, die den Menschen dort für den Anbau
ihrer Lebensmittel fehlen.
Für die nächste GAP-Reform erwarten wir von der EU-Kommission mehr als
Lippenbekenntnisse zur Kohärenz mit entwicklungspolitischen Zielen. Die EU muss
zum Ziel haben, Kleinbäuer*innen in den Ländern des Globalen Südens dabei zu
unterstützen, mit agrarökologischen Methoden Lebensmittel für lokale und
regionale Märkte herzustellen und so zur Ernährungssicherung beizutragen.
Gleichzeitig müssen die Länder auch stärker beim Aufbau von Wertschöpfungsketten
für die wachsenden städtischen Märkte und den Export unterstützt werden, um zur
Entwicklung der Länder beizutragen. Mittels eines Beschwerdemechanismus muss
sichergestellt werden, dass Fällen unerwünschter Auswirkungen der GAP auch
nachgegangen wird, auch wenn bestehende handelsrechtliche Kategorien wie Dumping
nicht erfasst werden. In der Verordnung zur GAP sollte auch ein systematisches
Monitoring der externen Auswirkungen eingeführt werden. Diese Verantwortung darf
die Kommission nicht auf Dritte wie Forschungsinstitute oder NGOs abwälzen.
10. Fairer Agrarwelthandel
Wir fordern Handelsabkommen, die hohe Standards schützen, Möglichkeiten der
Weiterentwicklung bieten und Anreize dafür schaffen. Regionale, nachhaltige
Landwirtschaft darf durch Agrarhandel nicht gefährdet werden - weder in der EU
noch anderswo. Die transatlantischen Abkommen gefährden bäuerliche Betriebe und
bedrohen Umwelt- und Verbraucherstandards. Der Abschluss von CETA ermöglicht,
dass TTIP quasi durch die Hintertür angewendet wird. Die Interessen großer
Konzerne wie große Molkereien und Foodmultis stehen dabei über den Interessen
des Gemeinwohls. Die Möglichkeit des Importes gentechnisch veränderter Pflanzen
oder geklonter Tiere nach Europa muss unterbunden werden. Die Art der
Herstellung, Verarbeitung und Kennzeichnung von Lebensmitteln muss demokratisch
und nicht vor Schiedsgerichten entschieden werden. Global und regional müssen
wir faire und nachhaltige Spielregeln im Agrarhandel schaffen. Dazu gehört auch,
die Länder des Globalen Südens nicht durch Handelsabkommen zur Öffnung ihrer
Agrarmärkte zu zwingen und sie beim Aufbau von Wertschöpfung und Erfüllung von
Produktstandards zu unterstützen.
Für eine Neuausrichtung der GAP nach 2020
Für konsequenten Umwelt- und Klimaschutz, die Qualität der Böden, des Wassers
und der Luft sowie den Schutz der Arten und Tiere unseres Planeten brauchen wir
eine Neuausrichtung der Europäischen Agrarpolitik. Auch weil der Druck auf den
EU-Haushalt steigt, muss sich die GAP neu legitimieren. Dabei steht für uns aber
fest, dass die europäische Agrarwende öffentliche Mittel braucht. Denn nur so
erreichen wir den Umbau hin zu einer ökologischen und tiergerechten europäischen
Landwirtschaft, die den Bäuer*innen in Europa und in sich entwickelnden Ländern
faire Lebens- und Arbeitsbedingungen ermöglicht und gesundes und bezahlbares
Essen produziert.
Wir fordern eine transparente, ziel- und leistungsorientierte Förderpolitik, die
gesellschaftliche Ziele, die mit Instrumenten des Fachrechts, der Marktordnung
und einer fairen Handelspolitik abgestimmt ist und das Nachhaltigkeitsziel 2 der
Agenda 2030 umsetzt. Durch ein systematisches Monitoring sollen die externen
Effekte der GAP überprüft werden. Alle staatlichen Unterstützungsmaßnahmen
müssen offengelegt und für alle sichtbar sein. Der Übergang zu einer neuen
Förderlandschaft erfordert Zeit und Planungssicherheit, um Landwirt*innen eine
Umstellung zu ermöglichen. Solch eine Neuausrichtung der GAP muss die gesamte
Wertschöpfungskette von den landwirtschaftlichen Vorstufen über die Produktion,
den Handel und die Verarbeitung bis hin zu den Verbraucher*innen in den Blick
nehmen. So erhöht sich die Akzeptanz der GAP und verbessern sich die
Perspektiven der ländlichen Räume.
Von Zeile 1 bis 2 einfügen:
Wir Grüne stehen für konsequenten Umwelt-, Tier- und Klimaschutz und kämpfen für gute Qualität der Böden, sauberes Wasser und reine Luft. Wir machen uns stark für den
Wir Grüne stehen für konsequenten Umwelt-, Tier- und Klimaschutz und kämpfen für gute
Qualität der Böden, sauberes Wasser und reine Luft. Wir machen uns stark für den
Schutz der Arten, die auf unserem Planeten leben. Auf diese Grundlage beruht
Grüne Agrarpolitik. Verbraucher*innen sind auf gesunde und bezahlbare
Nahrungsmittel angewiesen und Bäuer*innen in Europa wie in anderen Ländern auch
auf faire Bedingungen am Markt. Daher brauchen wir eine global gerechte
Agrarwende hin zu einer ökologischen europäischen Landwirtschaft, die die
Vielfalt der Regionen Europas berücksichtigt. Wir wollen eine konsequente
Umsetzung der 17 Ziele der Agenda 2030 der UNO (Sustainable Development Goals).
Insbesondere ist die Umsetzung der Ziele nachhaltige Landwirtschaft,
verantwortungsvoller Konsum und das Leben auf dem Land für eine europäische
nachhaltige und faire Landwirtschaft wichtig.
Wir streiten seit langem dafür, bestehende Spielräume für die Agrarwende im
Rahmen der Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) auf
mitgliedsstaatlicher Ebene auszunutzen. Für die GAP nach 2020 fordern wir eine
ziel- und leistungsorientierte Förderpolitik, die mit Instrumenten des
Fachrechts, der Marktordnung und der Handelspolitik abgestimmt ist. Solch eine
Neuausrichtung der GAP muss die gesamte Wertschöpfungskette von den
landwirtschaftlichen Vorstufen über die Produktion, den Handel und die
Verarbeitung bis hin zu den Verbraucher*innen in den Blick nehmen. Unser agrar-
und ernährungspolitisches Ziel ist es, alle Menschen mit gesunden Lebensmitteln
zu versorgen, die Grenzen unseres Planeten zu respektieren und dabei regionale
Wirtschaftspotentiale hier wie außerhalb der EU zu entwickeln.
Europas gemeinsame Agrarpolitik wurde eingeführt, um unter anderem eine stabile
Versorgung mit bezahlbaren Lebensmitteln sicherzustellen. Seit 2003 werden 70
Prozent der GAP-Subventionen, also rund 40 Milliarden, über die so genannte 1.
Säule als pauschale Flächenprämie an die Betriebe ausgeschüttet. Diese
leistungsungebundenen Zahlungen belohnen lediglich Besitz und Größe und
verstärken so das ‚Wachsen oder Weichen‘ in der Landwirtschaft. Durch das
sogenannte Greening wurde zwar ein Teil der Zahlungen seit 2013 an
Umweltleistungen gekoppelt, die Anforderungen wurden jedoch im Zuge der
Verhandlungen stark aufgeweicht. Die anderen 30 Prozent des GAP-Budgets werden
als leistungsgebundene 2. Säule für Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen
Raumes und für Klima-, Tier-, Arten- oder Naturschutz verwendet. So entspricht
die 2. Säule stärker dem Grundsatz ‚öffentliches Geld für öffentliche Güter‘.
Diese Gelder müssen im Gegensatz zu den Direktzahlungen der 1. Säule durch die
Bundesländer kofinanziert werden.
Auch nach der GAP-Reform von 2013 gingen der dramatische Strukturwandel hin zu
immer weniger und immer größeren Betrieben und das Höfesterben in der
bäuerlichen Landwirtschaft weiter. Die Ausrichtung der GAP auf
Kostenführerschaft und Export erwies sich als Sackgasse für viele Betriebe.
Zudem zeigte sich, dass die Maßnahmen zum Schutz des Klimas, des Bodens, der
Gewässer und der Arten bei weitem nicht ausreichen. Denn Billigessen ist nur an
der Kasse billig. Die Folgekosten der fortschreitende Intensivierung der
Landwirtschaft etwa durch Trinkwasseraufbereitung, Sanierung von Gewässern,
Naturschutzmaßnahmen zum Ausgleich für die schwindende Artenvielfalt oder Kosten
im Gesundheitssystem, tragen nicht die Verursacher*innen sondern die öffentliche
Hand. Somit zahlen Steuerzahler*innen dreifach für Lebensmittel: An der
Ladentheke, durch Steuergelder im Rahmen der GAP und durch Steuergelder für die
externalisierten Kosten industrieller Landwirtschaft. Viele kleine Betriebe
hingegen können im Wettbewerb mit der Agrarindustrie oft nicht mithalten –
obwohl sie produzieren, was europäische Verbraucher*innen zunehmend nachfragen:
regional, saisonal oder bio.
Die gemeinsamen Herausforderungen der EU wie beispielsweise die Bekämpfung der
Jugendarbeitslosigkeit und der Brexit, durch den die EU einen Nettozahler
verlieren wird, erhöhen den Druck auf den EU-Haushalt und somit auch den Druck
zu Ausgabenkürzungen im Agrarhaushalt. Für uns ist aber klar: Die europäische
Agrarwende braucht die Unterstützung der öffentlichen Hand - allerdings anders
als bisher. Landwirt*innen sollen vergütet werden - wenn sie gesellschaftliche
Ziele umsetzen, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen. In einer Politik
unter dieser Prämisse kann die klassische Agrarförderung als unkonditionierte
Leistung nicht erhalten bleiben. Um die GAP neu zu legitimieren, soll sie
folgende Eckpunkte umfassen.
Zehn Eckpunkte für die GAP nach 2020
1. Schutz der Artenvielfalt, Gewässer und Böden
Monokulturen, Pestizide, ein zu hoher Nährstoffeinsatz, schwere Geräte auf den
Äckern und Flächenverbrauch bedrängen unsere Natur besorgniserregend. Die Zahl
an ausgestorbenen und bedrohten Arten hat dramatische Ausmaße angenommen.
Bisherige Bemühungen um Greening, Förderung von Blühstreifen,
Fruchtfolgeauflagen oder integrierter Pflanzenschutz wurden regelmäßig soweit
aufgeweicht, dass die Maßnahmen nicht den notwendigen Erfolg gezeigt haben. Eine
Ökologisierung der Landwirtschaft soll grundlegende Zielsetzung der GAP sein,
damit unsere Landschaft nicht weiter in Schutz- und Schmutzgebiete auseinander
driftet. Landwirtschaftliche Flächen müssen gleichzeitig Lebensraum für Vögel,
Insekten und Wildkräuter sein. Maßnahmen zum Erhalt und Verbesserung der
natürlichen Bodenfruchtbarkeit und Gewässerreinhaltung müssen honoriert werden.
Es müssen deutliche Regeln für den Verzicht auf Pestizide, für weniger
Nährstoffeinsatz, Fruchtfolgen und natürliche Flächen wie zum Beispiel
Gewässerrand- oder Blühstreifen sowie Hecken gesetzt werden.
2. Klimaschutz
18 Prozent der durch den Menschen verursachten Treibhausgase werden in der
Landwirtschaft erzeugt. Die industrielle Tierhaltung verursacht große Mengen
klimaschädlicher Gase wie Lachgas und Methan. Zudem setzen großflächige
Urwaldabholzung für Futtersoja und Palmöl, die Zerstörung von Moorböden und der
Einsatz von synthetischem Stickstoffdünger in der Agrarwirtschaft große Mengen
an Treibhausgasen frei. Politisch muss deshalb die gentechnikfreie
Futtermittelerzeugung vor Ort, der Schutz von Wäldern, Mooren und
klimaschützender Ackerbau ohne CO2-intensive Inputs unterstützt werden. Eine
artgerechte Haltung und Fütterung - allen voran die Weidehaltung - von Tieren
ist nicht nur tiergerechter, sondern auch klimaschonender. Massentierhaltung
muss beendet werden. Die Tierhaltung muss flächengebunden an die naturräumlichen
Voraussetzungen angepasst werden - dort, wo das Futter von weit her gekarrt
werden muss, sollten weniger Tiere gehalten werden.
3. Tierschutz
Die rasante Veränderung landwirtschaftlicher Betriebe hat in den letzten
Jahrzehnten zu großem Tierleid geführt. Es sind Haltungsformen und Zuchtlinien
entstanden, die ethisch nicht tolerierbar sind. Zudem wird die Erhaltung
vielfältiger und regional angepasster Tierrassen, der Beitrag von Tieren zu
Kulturlandschaften und die biodiversitätsfördernde und besonders tiergerechte
Beweidung nicht ausreichend honoriert. Den Umbau zu einer gesellschaftlich
akzeptierten Tierhaltung soll ein besonderes Augenmerk eingeräumt werden. Wir
fordern deshalb, die GAP-Mittel verstärkt für den Umbau der Tierhaltung und die
Honorierung von besonders artgerechten und biodiversitätsfördernden
Haltungsformen einzusetzen. Für ein tiergerechtes Umbauprogramm müssen über die
GAP hinaus auch Gelder auf nationaler Ebene generiert werden, um die Veränderung
bei tierhaltenden Betrieben als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu
bewerkstelligen.
4. Ausbau ökologischer Landwirtschaft
Wir wollen den ökologischen Landbau fördern. Denn die ökologische Landwirtschaft
erfüllt durch ihr Kreislaufdenken und ihren Verzicht auf Pestizide und
Kunstdünger den höchsten Standard im Hinblick auf den Schutz von Wasser, Boden,
Luft und Klima. Biolebensmittel weisen zudem deutlich weniger Rückstände von
Pestiziden und Antibiotika auf und sind daher gesünder. Dieser Goldstandard muss
besonders gefördert werden, denn er ist Vision, Vordenker und Innovator für eine
vielfältige und nachhaltige Land- und Lebensmittelwirtschaft. Durch gezielte
Hilfen soll die Zahl von Biobetrieben maßgeblich gesteigert werden.
5. Zukunft der Arbeit in der Landwirtschaft
Ausdrücklich räumen wir der Arbeit in der Landwirtschaft einen besonderen
Stellenwert ein. Denn die ökologische Verantwortung für die Natur, die
ökonomische Verantwortung für den Lebensunterhalt und die regionale
Verantwortung der Vertriebswege stellen hohe Anforderungen. Kleinere Betriebe
wirtschaften zwar nicht automatisch ökologischer, erfüllen so aber wichtige
Funktionen für ländliche Räume. Wir wollen die Vielfalt der Betriebe erhalten
und die Betriebe unterstützen, die durch eine ökologische Anbauweise und durch
artgerechte, kreislaufbasierte Tierhaltung die Umwelt schützen, anstatt sie zu
belasten. Der bäuerliche Beruf soll wieder eine Zukunftsperspektive auch für den
Nachwuchs werden.
Aufwendige, bürokratische Anträge und eine ungebundene Flächenprämie helfen
großen, intensiven Betrieben. Daher ist es besonders wichtig, die bürokratischen
Anforderungen der Gelder der 2. Säule zu senken, um Naturschutzmaßnahmen
beispielsweise auch in Mittel- und Osteuropa leichter umsetzbar zu machen.
Naturschutz wird auch dann eher umgesetzt, wenn die Pacht für die Flächen
niedrig ist. Dem widerspricht aber die Logik der 1. Säule, die die Pachten
derzeit in die Höhe treibt. Für eine zukunftsfähige Landwirtschaft muss die
Gemeinsame Marktordnung eine zentralere Position im Rahmen der GAP einnehmen und
wirksame Kriseninstrumente zum Beispiel zur Mengenregulierung bei
Milchmarktkrisen beinhalten. Diese sozial- und agrarpolitische Maßnahmen
betreffen die gesamte Wertschöpfungskette, in der Bäuer*innen gegenüber dem
vorgelagerten Bereich, der Lebensmittelverarbeitung und dem Handel sowie der
Aufbau lokaler Märkte gestärkt werden müssen.
6. Wissenschaft, Beratung, Bildung und Information
Für die Entwicklung hin zu einer ökologischen und artgerechten Landwirtschaft
müssen Wissenschaft und Forschung viel mehr auf den Schutz von Boden, Wasser,
Artenschutz, Klima und Tiere abzielen. Dazu muss die Forschungsförderung auf
diese Fragestellungen ausgerichtet und der Wissenstransfer in die Praxis
gewährleistet werden. Eine fortschrittliche nachhaltige Landwirtschaft kann nur
durch umfassende Beratung entlang der gesamten Wertschöpfungskette erreicht
werden. In Ausbildung und Studium muss der ökologischen Landwirtschaft sowie
agroökologischen Wirtschaftsweisen einen wesentlich höheren Stellenwert
eingeräumt werden. Das Wissen über landwirtschaftliche Produktionsprozesse und
über gesunde Ernährung nimmt ab und damit auch die Wertschätzung von
landwirtschaftlicher Arbeit und Erzeugnissen. Eine umfassende Ernährungsbildung
in Kitas und Schulen kann die Menschen bei der Entscheidung für das richtige
Lebensmittel unterstützen.
7. Regionale Wirtschaft in ländlichen Regionen
Viele ländliche Regionen Europas stehen durch den Strukturwandel in der
Landwirtschaft vor großen Herausforderungen. Qualifizierte Arbeitsplätze gehen
zunehmend verloren, junge Menschen zieht es in die Städte und ganze Landstriche
drohen zu veröden. Andere ländliche Regionen Europas wie beispielsweise Teile
Rumäniens und Bulgariens besitzen noch viel Entwicklungspotential in der
Landwirtschaft. Um ländlichen Regionen hier Perspektiven zu eröffnen, müssen die
Gelder der GAP auch dazu beitragen, regionale Wirtschaftspotentiale zu
entwickeln. So kann etwa die Gründung von Regionalmarken Verbraucher*innen für
den heimischen Markt gewinnen. Wichtig dafür sind jedoch hohe Standards, damit
Verbraucher*innen bei Regionalität auf gute Qualität und ökologische Erzeugung
schließen können. Ein Schwerpunkt soll dabei auf dem Auf- und Ausbau regionaler
Wertschöpfungsketten, regionaler (Direkt-)Vermarktung und handwerklicher
Lebensmittelverarbeitung liegen. Wie die aktuellen positiven Entwicklungen in
der Biobranche und bei den Direktvermarktern zeigen, hat Grüne Politik hier
schon Gewinner erzeugt. Neue Modelle der Stadt-Land-Kooperationen wie die
solidarische Landwirtschaft oder Ernährungsräte können jungen Menschen auf dem
Land eine Zukunft eröffnen und Menschen in der Stadt regionale Lebensmittel
liefern. Wir wollen den ländlichen Raum bei der Wertschöpfung der
Lebensmittelbranche maßgeblich beteiligen und ländliche Räume mit ihren
spezifischen Traditionen und Kulturlandschaften unterstützen.
8. Transparente Kennzeichnung
Wir wollen eine bessere Kennzeichnung von Lebensmitteln, um die Agrarwende zu
beschleunigen. Das Bio-Siegel bietet eine eindeutige Orientierung an der
Ladentheke, die die ökologische Landwirtschaft unterstützt. Wir fordern nach
diesem Vorbild eine transparente und eindeutige Kennzeichnung für alle
Lebensmittel, die Verbraucher*innen Klarheit über Herkunft und Herstellungsweise
der Produkte bringt. In ganz besonderem Maße gilt dies für den Bereich der
verarbeiteten Produkte: Hier müssen klare Herkunftskennzeichnungen und
eindeutige Angaben zur Art der Erzeugung her, damit Verbraucher*innen eine
bewusste Kaufentscheidung treffen können. Damit schaffen wir mehr Transparenz,
mehr Konsumentensouveränität und auch mehr Lebensmittelsicherheit. Dabei sollen
kleinere Betriebe nicht mehr belastet werden als hochtechnisierte Großbetriebe.
Wir wollen eine verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung schaffen und setzen uns
ein für eine klarere Kennzeichnung von veganen und vegetarischen Lebensmitteln.
Zur Agrarwende gehört für uns auch, die Lebensmittelverschwendung entlang der
gesamten Warenkette durch verbindliche Ziele ebenso wie die Verpackungsflut
begrenzen.
9. Agenda 2030 und SDG 2 konsequent umsetzen
Das Menschenrecht auf Nahrung muss global gesichert werden. Die globale
Agrarwende und der Kampf gegen Hunger und Mangelernährung weltweit gehören
zusammen gedacht. Denn die intensive europäische Landwirtschaft hat enorme
Auswirkungen auf die Ernährungssicherung und die Ernährungssouveränität in den
Ländern des globalen Südens. Entsprechend darf auch die GAP dem Grundsatz-
Artikel 208 im Vertrag von Lissabon nicht widersprechen. Was durch
Entwicklungsprogramme in anderen Ländern aufgebaut wird, darf nicht durch die
negativen Folgen anderer Politikbereiche wieder zurück geworfen werden. Egal ob
Saatgut, Düngemittel oder Pestizide - immer weniger Konzerne bestimmen in immer
größerem Maße den Agrarsektor. Das schadet sowohl bäuerlichen Betrieben hier in
Europa als auch Kleinbäuer*innen weltweit. EU-Agrarprodukte zu Dumpingpreise
dürfen nicht die Märkte Afrikas, Asiens und Latein-Amerikas überfluten und so
die Lebensgrundlage von Millionen von Menschen zerstören. Unsere im Überschuss
hergestellten billigen Lebensmittel zwingen bei uns und in anderen Ländern
Bäuer*innen zur Betriebsaufgabe oder nehmen ihnen zumindest Entwicklungschancen.
Unser Überschuss wird zudem auf Kosten der Ressourcen und der Fläche in den
Ländern des globalen Südens produziert, die den Menschen dort für den Anbau
ihrer Lebensmittel fehlen.
Für die nächste GAP-Reform erwarten wir von der EU-Kommission mehr als
Lippenbekenntnisse zur Kohärenz mit entwicklungspolitischen Zielen. Die EU muss
zum Ziel haben, Kleinbäuer*innen in den Ländern des Globalen Südens dabei zu
unterstützen, mit agrarökologischen Methoden Lebensmittel für lokale und
regionale Märkte herzustellen und so zur Ernährungssicherung beizutragen.
Gleichzeitig müssen die Länder auch stärker beim Aufbau von Wertschöpfungsketten
für die wachsenden städtischen Märkte und den Export unterstützt werden, um zur
Entwicklung der Länder beizutragen. Mittels eines Beschwerdemechanismus muss
sichergestellt werden, dass Fällen unerwünschter Auswirkungen der GAP auch
nachgegangen wird, auch wenn bestehende handelsrechtliche Kategorien wie Dumping
nicht erfasst werden. In der Verordnung zur GAP sollte auch ein systematisches
Monitoring der externen Auswirkungen eingeführt werden. Diese Verantwortung darf
die Kommission nicht auf Dritte wie Forschungsinstitute oder NGOs abwälzen.
10. Fairer Agrarwelthandel
Wir fordern Handelsabkommen, die hohe Standards schützen, Möglichkeiten der
Weiterentwicklung bieten und Anreize dafür schaffen. Regionale, nachhaltige
Landwirtschaft darf durch Agrarhandel nicht gefährdet werden - weder in der EU
noch anderswo. Die transatlantischen Abkommen gefährden bäuerliche Betriebe und
bedrohen Umwelt- und Verbraucherstandards. Der Abschluss von CETA ermöglicht,
dass TTIP quasi durch die Hintertür angewendet wird. Die Interessen großer
Konzerne wie große Molkereien und Foodmultis stehen dabei über den Interessen
des Gemeinwohls. Die Möglichkeit des Importes gentechnisch veränderter Pflanzen
oder geklonter Tiere nach Europa muss unterbunden werden. Die Art der
Herstellung, Verarbeitung und Kennzeichnung von Lebensmitteln muss demokratisch
und nicht vor Schiedsgerichten entschieden werden. Global und regional müssen
wir faire und nachhaltige Spielregeln im Agrarhandel schaffen. Dazu gehört auch,
die Länder des Globalen Südens nicht durch Handelsabkommen zur Öffnung ihrer
Agrarmärkte zu zwingen und sie beim Aufbau von Wertschöpfung und Erfüllung von
Produktstandards zu unterstützen.
Für eine Neuausrichtung der GAP nach 2020
Für konsequenten Umwelt- und Klimaschutz, die Qualität der Böden, des Wassers
und der Luft sowie den Schutz der Arten und Tiere unseres Planeten brauchen wir
eine Neuausrichtung der Europäischen Agrarpolitik. Auch weil der Druck auf den
EU-Haushalt steigt, muss sich die GAP neu legitimieren. Dabei steht für uns aber
fest, dass die europäische Agrarwende öffentliche Mittel braucht. Denn nur so
erreichen wir den Umbau hin zu einer ökologischen und tiergerechten europäischen
Landwirtschaft, die den Bäuer*innen in Europa und in sich entwickelnden Ländern
faire Lebens- und Arbeitsbedingungen ermöglicht und gesundes und bezahlbares
Essen produziert.
Wir fordern eine transparente, ziel- und leistungsorientierte Förderpolitik, die
gesellschaftliche Ziele, die mit Instrumenten des Fachrechts, der Marktordnung
und einer fairen Handelspolitik abgestimmt ist und das Nachhaltigkeitsziel 2 der
Agenda 2030 umsetzt. Durch ein systematisches Monitoring sollen die externen
Effekte der GAP überprüft werden. Alle staatlichen Unterstützungsmaßnahmen
müssen offengelegt und für alle sichtbar sein. Der Übergang zu einer neuen
Förderlandschaft erfordert Zeit und Planungssicherheit, um Landwirt*innen eine
Umstellung zu ermöglichen. Solch eine Neuausrichtung der GAP muss die gesamte
Wertschöpfungskette von den landwirtschaftlichen Vorstufen über die Produktion,
den Handel und die Verarbeitung bis hin zu den Verbraucher*innen in den Blick
nehmen. So erhöht sich die Akzeptanz der GAP und verbessern sich die
Perspektiven der ländlichen Räume.
Kommentare
Ralf Gros, KV Lünbeburg:
Jasmin:
ich finde wir sollten uns als Grüne auch klar zu Tierschutz positionieren und dies herausstellen. Umweltschutz ist ganz häufig eben leider nicht mit Tierschutz gleichzusetzen. Umweltschutz beinhaltet die vier Teilbereiche Boden, Wasser, Klima, Luft, aber sagt gar nichts über Haltungsbedingungen der "Nutz"tiere aus.